Was passiert, wenn die EU-Verfassung scheitert?
Europa heute, Deutschlandfunk, 23.05.2005
Anmerkungen von Janis Emmanouilidis zur anstehenden Abstimmung in Frankreich
Eine Frage haben sich die EU-Staats-und Regierungschefs bei der Ausarbeitung der neuen EU-Verfassung offensichtlich nicht gestellt: Was passiert bei einer Ablehnung des Vertragswerks, wie etwa am kommenden Wochenende bei der Volksabstimmung in Frankreich möglich. Sicher ist derzeit nur: Ein Plan B für diesen Fall existiert nicht. Unsere Europakolumne von Janis A. Emmanouilidis, EU-Experte am Centrum für angewandte Politikforschung.
Ein "Nein" im Referendum wäre ohne Zweifel ein herber Rückschlag für den Ratifikationsprozess. Aber der Verfassungsvertrag wäre weder rechtlich noch politisch tot - auch wenn sich das viele Europaskeptiker erhoffen.
Dennoch dürfen die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten nicht
einfach zur Tagesordnung übergehen. Ein "Nein" der Franzosen darf
andererseits aber auch nicht zu einer Phase allgemeiner Resignation
führen. Dem Eindruck einer Lähmung der EU muss schnell entgegengewirkt
werden.
Die Regierungen - die letztlich die "Herren der Verfassung"
sind - sowie die Kommission und das Europäische Parlament sollten
umgehend erklären, dass das Verfassungsprojekt keineswegs gescheitert
ist und dass der Ratifikationsprozess fortgesetzt wird. Eine Pause oder
gar ein Stopp der nationalen Ratifikationsverfahren sollte nicht ins
Auge gefasst werden. Jeder Mitgliedstaat sollte die Chance bekommen,
über die Verfassung abzustimmen.
Ein negativer Volksentscheid muss gleichzeitig Anlass dazu bieten,
die Debatte über die Inhalte und die Bedeutung der Verfassung
europaweit zu intensivieren. Dieser öffentliche Prozess hat weder
während der Beratungen im Verfassungskonvent noch während der
Regierungskonferenz stattgefunden. Die mangelnde Öffentlichkeit ist
jedoch eines der zentralen Gründe für die Skepsis vieler Bürger
gegenüber der Verfassung und letztlich auch gegenüber der Europäischen
Union.
Die öffentliche Debatte darf jedoch nicht auf die Verfassung
beschränkt werden. Die Diskussion in Frankreich zeigt eines besonders
deutlich: Die Verfassungsdebatte ist in weiten Teilen eine
Stellvertreterdebatte. Die Bürger interessieren sich nicht primär für
die eher technisch wirkenden Inhalte der Verfassung. Es geht ihnen
vielmehr um die Frage nach der Zukunft und nach den Grenzen Europas.
Sie wollen wissen, welche Politik künftig in Brüssel gemacht wird und
welche Auswirkungen dies auf sie haben wird. Diese Fragen blieben
bisher unbeantwortet und rücken im Kontext der Verfassungsdebatte umso
vehementer in den Vordergrund. Die Politik, aber auch die
Intellektuellen Europas müssen sich diesen Fragen stellen. Nur so
können der Verfassungsprozess und letztlich auch der europäische
Einigungsprozess erfolgreich fortgeführt werden.
Im Falle eines "Non" der Franzosen am 29. Mai sollte das Referendum innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Eine erneute Abstimmung ist die einzige Möglichkeit, die Chance auf ein Inkrafttreten der Verfassung zu wahren. Denn ohne ein "Ja" der Franzosen wäre der Verfassungsvertrag tatsächlich gescheitert.
Bei einem erneuten Wahlgang wird das Bewusstsein der Bevölkerung für die tatsächlichen Inhalte der Reform und für die politische Tragweite eines negativen Volksentscheids gestärkt. Dies haben ähnliche Erfahrungen in Dänemark und Irland in der Vergangenheit bewiesen. Die Wahlbeteiligung steigt und es gehen vor allem all jene Bürger zur Wahl, die für die Verfassung stimmen. Gleichzeitig treten innenpolitische Motive, die eine Ablehnung im ersten Urnengang befördert haben, bei einem zweiten Referendum in den Hintergrund. Dadurch steigen letztlich die Chancen auf ein "Ja" zur Verfassung.
Doch zunächst einmal bleibt abzuwarten, wie die Franzosen abstimmen und nach ihnen die Niederländer. Denn wie gesagt: Noch ist alles offen.
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