In Vielfalt geeint – Elemente der Differenzierung im Verfassungsentwurf
Janis A. Emmanouilidis and Claus Giering
in: Integration 4/03, pp. 454-467
11/2003
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"In Vielfalt geeint", so lautet der Wahlspruch, den die Präambel des Konventsentwurfs Europa mit auf den Weg gibt. Den Verfassungsvätern ging es dabei um den Erhalt nationaler Identität und der Reichhaltigkeit regionaler Besonderheiten. Doch dieses Motto trifft auch auf die Organisation und die Entwicklungstendenzen des großen Europa zu. Denn die Bedeutung von Flexibilität wird in einer Europäischen Union der 25 und mehr Mitgliedstaaten weiter ansteigen und die alte Integrationslogik der klassischen Methode Monnet zunehmend ablösen.1 Ohne die Konzepte der Differenzierung ist die Parallelität von Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union schon heute nicht mehr denkbar. Bereits in der Vergangenheit wurden wichtige Integrationsschritte nur von einer begrenzten Zahl an Mitgliedstaaten umgesetzt. Die Schengener Abkommen wurden außerhalb des Rahmens der Europäischen Gemeinschaften entwickelt, das Kapitel zur Sozialpolitik fand nur über Umwege seinen für alle gültigen Platz im Vertragswerk der Europäischen Union und das Großprojekt der Wirtschafts- und Währungsunion wäre ohne Ausnahmeregelungen für die Staaten, die noch nicht zu diesem Integrationsschritt bereit oder in der Lage waren, nicht zu realisieren gewesen. Mit dem erstmals im Vertrag von Amsterdam verankerten Flexibilitätsinstrument der 'verstärkten Zusammenarbeit' wurden daher die Bedingungen geregelt, unter denen eine Gruppe von Mitgliedstaaten innerhalb des Vertragsrahmens schneller voranschreiten kann als andere.
